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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der TACKENBERG Handelsges. mbH mit gewerblichen Kunden

  1. Geltungsbereich
    1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten allein und ausschließlich für alle Geschäfte, Verträge und Leistungen der TACKENBERG Handelsges. mbH, im Folgenden TACKENBERG genannt, mit Unternehmen gem. § 14 BGB, folgend Partner
    2. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Geschäftshandlungen mit TACKENBERG, gleich ob ein Geschäft off- oder online durchgeführt wird.
    3. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn Verträge mit Partnern oder AGB der Partner diese AGB ausschließen.
  2. Vertragsabschluss
    1. Die durch TACKENBERG bereitgestellten Angebote über Onlineshop oder Artikellisten stellen kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Partner dar, bei TACKENBERG Waren zu bestellen. Die Bestellung kann über den Onlineshop, Datenübertragung oder schriftlich per Fax / E-Mail erfolgen. Andere Bestellwege sind nach Absprache möglich.
    2. Ein Kaufvertrag, kommt erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung durch Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Waren zustande. TACKENBERG ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Sollte das Vertragsangebot nicht angenommen werden, werden bereits geleistete Anzahlungen in identischer Höhe zurückerstattet.
    3. Nach Eingang der Online-Bestellung wird diese automatisch durch eine E-Mail bestätigt, in der die Einzelheiten der Bestellung aufgelistet werden. Diese Bestellbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar.
    4. Mit Aufgabe einer Bestellung erklärt der Partner die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB.
    5. Ein Vertrag kommt zustande mit:
      TACKENBERG Handelsges. mbH, Dieselstr. 12, D – 21423 Winsen Luhe
      Tel.: + 49 4171 - 5467-600, E-Mail: [email protected]
  3. Produktgruppen und Produkteigenschaften
    1. Das angebotene Produktsortiment bezieht sich auf alle von TACKENBERG angebotene Eigenmarken sowie auf alle von TACKENBERG angebotene Private Label Produkte. Als Private Label Produkte gelten jene Produkte, die nach Wunsch und Vorstellung im Auftrag und unter der Marke eines Partners produziert werden.
    2. Die Produkte von TACKENBERG beziehen sich auf alle Marken von TACKENBERG.
    3. Besonderheiten
      1. Tiefkühlprodukte sind Naturprodukte und können pro Sorte in Form, Farbe, Fettgehalt und Geruch auch innerhalb eines gleichen Artikels voneinander abweichen.
      2. Bei allen Produkten werden aufgrund der Produkteigenschaften auch Knochen oder Knorpel verarbeitet. Diese Fremdkörper, wie auch Sand oder kleine Steine stellen keinen Mangel dar, der Partner stellt TACKENBERG von hieraus entstehenden Schäden frei. Reklamationen wegen Fremdkörpern aus Metall oder Plastik sind TACKENBERG unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. TACKENBERG reguliert entstandene Schäden schnellstmöglich aber höchstens durch Nachbesserung in Höhe des Netto-Produktwarenwertes.
      3. Bei Tiefkühlprodukten handelt es sich um leicht verderbliche Ware, sie müssen bei mindestens minus 18 C° ohne Unterbrechung gelagert werden. Die gesetzlichen Vorgaben hat der Partner einzuhalten.
      4. Der Partner ist sich über den sensiblen Umgang mit Tiefkühlprodukten, deren schnelles Auftauen, wie auch der daraus resultierenden Qualitätsminderung bewusst. Er hält alle Personen, welche mit diesen Produkten umgehen entsprechend informiert und geschult.
      5. Tiefkühlware ist nicht erhitzt und nicht sterilisiert. Sie verfügt über die ihr eigene und natürliche Mikrobiologie. TACKENBERG führt regelmäßige Qualitätskontrollen auch in Bezug auf die Mikrobiologie durch und bringt ausschließlich verkehrsfähige Ware in den Umlauf. Für dennoch auftretende, mikrobiologische Positivbefunde übernimmt TACKENBERG keine Haftung. Der Partner akzeptiert, dass das Risiko einer Kontaminierung mit unerwünschter natürlicher Mikrobiologie reduziert aber nicht ausgeschlossen werden kann.
      6. Premium-Dosen sind zur Vermeidung von Oxidierungen in kühlen und trockenen Räumen zu lagern.
      7. Kausnacks, Gebäck, Flocken- und Püreeprodukte werden frei von Schädlingen geliefert. Wegen der hohen Anfälligkeit für Schädlinge ist eine Lagerung in schädlingsfreien Räumen zwingend erforderlich. Alle Produkte sind Naturprodukte und können in Form, Farbe und Geruch voneinander abweichen.
      8. Nahrungsergänzungen sollten nur unter fachkundiger Beratung weiterverkauft werden.
      9. Ausstattung & Zubehör können von TACKENBERG oder durch Subunternehmer geliefert werden. Für elektrische Geräte haftet TACKENBERG nur im Rahmen der gesetzlichen Herstellergarantie.
      10. Bio-Produkte bedürfen für ihren Weiterverkauf die entsprechende Zulassung und Zertifizierung des Partners. TACKENBERG ist nicht verpflichtet die Zertifizierung des Partners zu überprüfen. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Bio-Produktgruppen die zuvor genannten Besonderheiten konventioneller Produkte.
    4. Allgemeine Bestimmungen
      1. Der Partner ist sich darüber bewusst, daß alle Rohwaren einem international stark schwankenden Rohstoffmarkt, wie auch nationalen und internationalen Import- oder Exportbestimmungen unterliegen wodurch sich Einschränkungen in der Rohwarenverfügbarkeit ergeben können. Sollten Artikel nicht lieferbar sein, schlägt TACKENBERG im Rahmen einer individuellen Regelung dem Partner einen vergleichbaren Alternativartikel vor. Dem Partner stehen keinerlei Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung gegenüber TACKENBERG zu.
      2. Erforderliche Verpackungsveränderungen oder -deklarationen, wegen gesetzlicher Regelungen oder welche durch TACKENBERG inspiriert werden, können ohne Mitteilung an die Partner, auch chargenübergreifend, vorgenommen werden.
    5. Deklarierungspflichten, gesetzliche Bestimmungen
      1. TACKENBERG sorgt für die Einhaltung der Zusammensetzung gemäß der vom Partner vorgegebenen Rezepturen. TACKENBERG übernimmt keine Haftung für die Einhaltung von Nährwertangaben, dies sind Richtwerte.
  4. Private Label
    1. Für die Herstellung von Private Label Artikeln gilt zusätzlich
    2. Bei der Produktion von Private Label Artikeln kann es zu Mehr- oder Mindermengen von 20 % gegenüber der bestellten Menge kommen. TACKENBERG lagert ggf. Mehrmengen für den Kunden ein, der Kunde ist hierfür abnahmepflichtig.
    3. Fertig produzierte Waren, welche nach Ablauf von sechs Monaten nicht abgerufen wurden, können von TACKENBERG an den Kunden geliefert werden, ohne dass es hierfür einer gesonderten Bestellung bedarf.
    4. Bestellt TACKENBERG Verpackungsmaterial, welches ausschließlich für den Partner vorgesehen ist, so tritt TACKENBERG als Servicepartner auf. TACKENBERG kann den Einkauf und die Vorfinanzierung von Verpackung übernehmen.
    5. Entspricht die Verpackung nicht den gesetzlichen Vorgaben, wird die Verpackung wegen Rezepturänderungen verworfen, nimmt der Partner den Artikel dieser Verpackung aus dem Sortiment, Endet die Geschäftsbeziehung zwischen TACKENBERG und dem Partner oder gleich aus welchem weiteren Grund, der Partner haftet gegenüber TACKENBERG für dessen finanziellen Aufwendungen der für den Partner besorgte Verpackung. Diese Haftung ist räumlich und zeitlich unbefristet. Die Haftung gilt für die Verpackungsmenge für den Zeitraum eines Abverkaufs von drei Jahren. Der Partner übernimmt die Verpackung oder beauftrag TACKENBERG mit der kostenpflichtigen Vernichtung der Verpackung.
    6. TACKENBERG übernimmt keine Haftung für Schäden, welche aus falschen Deklarierungen des Futtermittels entstehen. Der Partner ist für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben allein verantwortlich.
  5. Lieferung / Versand
    1. Per Spedition
      1. Der Transport von Tiefkühlware erfolgt durch spezielle Kühlfahrzeugen mit einer durchgehenden Temperatur von min. -18 C°. Die Zustellung erfolgt Montag – Freitag. Die maximale Liefermenge pro Palette beträgt 600 kg.
      2. Die Anlieferung erfolgt nur an gewöhnlich zustellfähige Adressen (keine Packstationen). Sofern der anliefernde LKW nicht über eine Hebebühne verfügt, muß seitens des Partners ein Hochhubwagen zur Entladung des LKW gestellt werden. Ein nicht vorhandener Hochhubwagen berechtigt nicht zur Annahmeverweigerung der Ware. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Darüberhinausgehende Leistungen können nicht eingefordert werden und geschehen entweder auf Kulanz oder durch nachträgliche Berechnung.
      3. Sollte eine Spedition die Abholung und den Transport der von TACKENBERG angebotenen Waren, gleich ob aus gesetzlichen oder firmeninternen Entscheidungen verweigern, kann TACKENBERG aus hieraus entstehenden Schäden nicht haftbar gemacht werden.
    2. Selbstabholung
      1. Eine Abholung von Tiefkühlprodukten ist ausschließlich mit tiefkühlfähigen Fahrzeugen möglich. Die Kühlkette der Ware darf nicht unterbrochen werden.
    3. Per Paketdienst
      1. TACKENBERG bietet den Paketversand an. Der Versand erfolgt Montag bis Freitag per
        DPD – Express 18 (Zustellung am nächsten Werktag bis 18.00 Uhr)
        DPD – Express 12 (Zustellung am nächsten Werktag bis 12.00 Uhr)
        DPD / DHL – Classic
      2. Bestelleingänge von Montag bis Donnerstag bis 12.00 Uhr, Freitag bis 10.00 Uhr können am selben Tag zum Versand gebracht werden.
      3. TACKENBERG versendet Tiefkühlware in Styroporboxen. Gegen Aufpreis kann ggf. Trockeneis beigefügt werden.
      4. Je nach Bestellgewicht können sich mehrere Packstücke ergeben. Das Maximalgewicht eines Packstückes beträgt 28 kg. Der Versand erfolgt auch bei nicht vollständig gefüllten Isolierboxen.
      5. TACKENBERG übernimmt bei Paketen, welche Tiefkühlware enthalten keine Haftung für den Transport und die Zustellung. Die Haftung Endet bei Paketübergabe an den Paketdienstleister. TACKENBERG rät von dem Paketversand tiefgefrorener Ware ab und empfiehlt den Versand per Tiefkühlspedition.
      6. Verweigert ein Logistikdienstleister den Transport der Waren, kann TACKENBERG hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  6. Lieferbedingungen
    1. Lieferfrist – Es werden keine Fixtermine vereinbart. TACKENBERG liefert bestmöglich zum vom Partner gewünschten Termin, behält sich allerdings eine Lieferfrist von 10 Arbeitstagen, ab Bestelleingang / Zahlungseingang, vor. TACKENBERG kann die Ware auch vor einem vereinbarten Termin liefern.
    2. Mindestbestellmenge – Eine Belieferung ist nur in vorgegebenen Verpackungseinheiten möglich. Ein Mindestgewicht ist nicht erforderlich.
    3. Warenannahme – Die Ware ist unverzüglich bei Annahme auf Mängel sowie bei Tiefkühlware auf die Maximal-Temperatur von minus 18 C° zu überprüfen. TACKENBERG akzeptiert keinen Mangel, welcher nicht durch den LKW – Führer schriftlich auf den Lieferdokumenten notiert ist. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgeschlossen. Die Warenanlieferung erfolgt an Arbeitstagen in der Zeit von 6.00 – 19.00 Uhr. Wünscht der Partner eine Anlieferung zu einer abweichenden oder bestimmten Uhrzeit, ist dies durch den Partner bei Bestellung schriftlich anzugeben und kann Mehrkosten verursachen. Wartezeiten des LKW sind durch den Partner zu vermeiden und können Mehrkosten verursachen.
    4. Nichtannahme – Bei Nichtannahme von Tiefkühlware werden 50 % des Rechnungsbetrages zur sofortigen Zahlung fällig, auch wenn diese Ware an TACKENBERG zurückgeführt wird. Ein Rücktritt des Partners vom Kaufvertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich. Durch einen erneuten Zustellversuch entstehen in Frachtkosten von EUR 75,00.
  7. Frachtkosten
    1. Spedition – Bei Lieferungen in das Ausland werden die Frachtkosten bis zur Deutschen Grenze berechnet. Die Strecke ab Grenze bis zur Empfängeradresse wird individuell angeboten. Der Versand erfolgt nur bei bestätigter Zahlung dieser zusätzlichen Frachtkosten. TACKENBERG ist berechtigt, einen individuellen Mindestbestellwert je Lieferadresse anzubieten.
    2. Paketdienst – Bei Nichterreichen des Mindestbestellwertes und / oder einem Gewicht von unter 150 kg erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands per Paketdienst.
  8. Zahlwege, Fälligkeiten, Preisnachlässe, Preisgültigkeit, Mehrwertsteuer
    1. Zahlungen sind ausschließlich in EURO möglich, TACKENBERG bietet folgende Zahlwege an:
      1. Kreditkarte: Visa- oder Mastercard
      2. Sofortüberweisung
      3. PayPal, zzgl. Servicepauschale in Höhe von 3 % des Nettorechnungsbetrages.
      4. Sepa – Firmenlastschrift
      5. Vorkasse
      6. Rechnung
      7. Mehrwertsteuer
        TACKENBERG haftet nicht für Schäden, auch nicht nachträglich, welche fahrlässig oder auch grob fahrlässig durch die Berechnung einer falschen Mehrwertsteuer entstehen können. Der Partner ist dazu angehalten, TACKENBERG unverzüglich und schriftlich darüber zu informieren, sofern er der Auffassung ist, daß ein falscher Steuersatz der Berechnung zugrunde liegt. Insbesondere gilt dies bei Kenntnis über eine abweichende Zolltarifnummer als die von TACKENBERG genannte.

        TACKENBERG behält sich vor, einzelne Zahlungsarten für den Partner, auch nachträglich, auszuschließen.
    2. Preisnachlässe wie Rabatte, Boni, Rückvergütungen, WKZ etc.
      Alle Preisnachlässe gelten ausschließlich durch schriftliche Bestätigung von TACKENBERG und sind jederzeit widerrufbar. Boni, Rückvergütungen, WEKZ etc. gelten auf den Netto-Warenwert nach Rabatt.
    3. Preisgültigkeit
      Es gelten ausschließlich die zum Bestellzeitpunkt auf www.tackenberg.de veröffentlichten Preise oder Preise, die individuell angeboten wurden. Die genannten Warenpreise und ggf. anfallende Transportkosten sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. TACKENBERG behält sich Preisänderungen und Irrtum jederzeit vor. Aufgrund schwankender Rohstoffpreise sind Preisänderungen jederzeit möglich und bedürfen keiner vorherigen Benachrichtigung.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware erweitertes und verlängertes Eigentum von TACKENBERG. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt der Eigentumsvorbehalt auch für den Fall des Einbaus und/oder der Bearbeitung sowie der Weiterveräußerung der gelieferten Ware durch den Partner (verlängerter Eigentumsvorbehalt) mit folgenden Maßgaben:
    1. Der Partner ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt TACKENBERG jedoch bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung ab, die dem Partner aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwächst, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Partner auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von TACKENBERG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
      TACKENBERG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Partner gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegen. In vorgenannten Fällen ist der Partner auf Verlangen von TACKENBERG verpflichtet, seine Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
    2. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Partner wird stets für TACKENBERG vorgenommen, ohne TACKENBERG selbst zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen, TACKENBERG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt TACKENBERG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung Ware (Faktura- Endbetrag, einschließlich MwSt.). Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
    3. Wird die gelieferte Ware mit anderen, TACKENBERG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt TACKENBERG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass TACKENBERG anteilmäßig Miteigentümer wird. Der Partner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für TACKENBERG auf eigene Kosten.
      Im Falle der Delkredereübernahme durch einen Dritten, tritt TACKENBERG seine Ansprüche aus dem Eigentum erst mit Eingang des Zahlungsbetrages in voller Höhe ab. Dies gilt auch dann, sollte mit dem Dritten eine anderslautende Vereinbarung getroffen worden sein.
  10. Liefervorbehalt
    1. TACKENBERG behält sich vor, bei einer Wirtschaftsauskunftei eine Bonitätsprüfung über den Besteller durchzuführen und Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen, der Partner wird hierüber informiert.
    2. Vorbehalt der Selbstbelieferung
      TACKENBERG behält sich vor, die Ware im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht oder nur teilweise zu liefern (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Sollte ein bestellter Artikel gar nicht lieferbar sein, ist TACKENBERG berechtigt, einen Alternativartikel zu liefern oder sich von der Vertragsverpflichtung zur Lieferung zu lösen. Der Partner wird hierüber informiert.
  11. Weiterveräußerungsvorbehalt
    1. Die Marke TACKENBERG unterliegt Entwicklungsrichtlinien, die beinhalten, dass alle vom Partner erworbenen Produkte nicht auf Online-Verkaufsplattformen oder -Marktplätzen weiter veräußert oder angeboten werden dürfen. Entsprechendes gilt für gleichartige Websites. Ausgenommen sind selbstgeführte Onlineshops mit dem Fokus auf Tiernahrung.
    2. Ein Weiterverkauf sämtlicher TACKENBERG – Produkte an gewerbetreibende Dritte ist nicht gestattet.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der TACKENBERG Handelsges. mbH. in 21423 Winsen. Für Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand gilt auch, wenn TACKENBERG einen alternativen Gerichtsstand als den des Partners vorschlägt.
  13. Datenschutz
    Datenkonformität
    1. Der Partner stellt gegenüber Tackenberg sicher:
      1. Die Vollständigkeit und Aktualität der Lieferadresse sowie der Rechnungsadresse.
      2. Die Mitteilung darüber, ob Lieferzeiten bestehen oder Besonderheiten bei der Anlieferung zu berücksichtigen sind.
      3. Die Entgegennahme am Ort der vereinbarten Anlieferung.
    2. TACKENBERG weist darauf hin, dass alle gewonnenen Kundendaten, auch personenbezogenen Kundendaten, unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Soweit dies für die Abwicklung der Bestellung notwendig und erforderlich ist, werden Daten auch an Dritte übermittelt. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Die gesammelten Daten können auch zu Werbezwecke an Dritte weitergeleitet werden.
    3. Der Partner erklärt sich mit Absendung seiner Bestellung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Kundendaten wie auch personenbezogenen Kundendaten entsprechend der hier genannten Datenschutzhinweisen einverstanden.
    4. Dem Partner ist bewusst, dass das Verbraucherrecht nicht anwendbar ist.
  14. Ausschließlichkeits- und Abwehrklausel
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von TACKENBERG gelten für alle Verkäufe, Beratungen, Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB ausschließlich und unbedingt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen des Partners werden nicht, auch nicht nachträglich, anerkannt bzw. Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn innerhalb eines Rahmenvertrages mit einem Partner der Geltung der AGB des Partners schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB gelten für alle in der Vergangenheit, wie auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Partner. Durch Kaufvertragsabschluss erkennt der Partner diese AGB an und schließt die Anwendung rechtlicher Konsequenzen aus seinen eigenen AGB aus. Dies gilt auch bei präventivem Ausschluss dieser AGB oder des Widerspruchs derselben durch den Partner.
    2. Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung. TACKENBERG ist nicht verpflichtet, den Partner über Veränderungen in diesen AGB zu informieren. Es obliegt dem Partner, die aktuellen AGB unter tackenberg.de oder [email protected] abzurufen.
  15. Urheberrecht
    Sämtliche Logos, Abbildungen, Grafiken, Fotos, Texte, Zeichnungen, übergebene Verpackungsvorschläge, Druckvorlagen sowie weitere von TACKENBERG zur Verfügung gestellte oder herunter geladene Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht von TACKENBERG und sind nach Aufforderung binnen 24 Stunden zurückzugeben. Einen durch die Nutzung des Partners entstandenen Schaden bei TACKENBERG trägt der Partner.

 

Winsen, 15.01.2024