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Der Polizeihund – Gebrauchshund

Illegale Substanzen aufspüren, Verbrecher jagen und vermisste Personen suchen: der Polizeihund hat wichtige Aufgaben zu erfüllen und begleitet den Polizisten täglich im Dienste des Staates.

Was versteht man unter einem Polizeihund?

Als Einsatzmittel der Polizei in Deutschland ist der Diensthund per Gesetz ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Anders hingegen sieht die Rechtssituation in Österreich aus, wo Diensthunde im Waffengebrauchsgesetz aufgeführt werden. Der Polizeihund in Deutschland hat bereits eine lange Tradition und kommt schon seit Beginn des letzten Jahrhunderts zum Einsatz. Heutzutage werden Hunde für die Arbeit gegen das Verbrechen praktisch weltweit von der Polizei eingesetzt. Verwendung als Diensthunde dürfen in Deutschland jedoch nur die Hunde der anerkannten Diensthunderassen finden, welche von der Behörde definiert werden. Hierzu gehören unter anderem der Airedale-Terrier, der Belgische und Deutsche Schäferhund, Boxer, Dobermann, Hovawart, Riesenschnauzer und Rottweiler.

Der Polizeihund hat wichtige Aufgaben zu erfüllen

All diese Hunde zeichnet eine gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und ein ausgeprägter Schutztrieb aus. Diese wichtigen Charakterzüge wurden im Laufe der Jahre durch gezielte Züchtung gefestigt und gefördert, so dass den Hunden immer weitere Spezialisierungen antrainiert werden konnten. Innerhalb des polizeilichen Dienstes nehmen die vierbeinigen Spezialisten ganz unterschiedliche, verantwortungsvolle Aufgaben wahr. So unterscheiden sich reine Schutzhunde von den feinen Nasen der Spürhunde, die auf ganz verschiedene Gerüche und Einsatzgebiete trainiert werden: sie können Waffen, Sprengstoff, Geldmittel oder auch Leichen aufspüren. Für jeden Spürbereich werden andere Hunde eingesetzt, die nur für diesen Einsatz ausgebildet sind und in der Regel immer nur auf einen bestimmten Geruch trainiert werden, der dem Halter durch Bellen oder Scharren anzeigt wird. Der Schutzhund hingegen hat die Aufgabe im Ernstfall einen Täter zu greifen und seinen Halter vor diesem zu schützen.

Die Ausbildung zum Polizeihund

In der Ausbildung zum Schutzhund wird der Vierbeiner darauf trainiert, gezielt Menschen zu stellen und diese im Notfall auch anzugreifen, was umgangssprachlich Zivilschärfe genannt wird. Der Hund muss den Täter auf Befehl des Hundeführers auch ohne Zögern wieder ablassen und darf sich auf keinen Fall festbeißen. Die Ausbildung dieser Tiere ist aus diesem Grund besonders aufwändig und muss sehr gezielt durchgeführt werden. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz gibt es gesetzliche Regelungen, die den Einsatz von Hunden gegen Menschen und die Ausbildung dazu reglementieren. Für den Einsatz und die Ausbildung eines Schutzhundes außerhalb der Polizei, wie beispielsweise im Wach- und Sicherheitsgewerbe, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung. Auf diese Weise möchte man den Missbrauch der Schutzhunde als unkontrollierbare Waffe verhindern, da falsch trainierte Tiere eine Gefahr für den Menschen und sich selbst darstellen.

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