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Hundeschulen auf dem Prüfstand

Ab sofort sieht ein neues Gesetz die Erlaubnispflicht zur Führung einer Hundeschule vor. Auch einzelne Ausbilder müssen ihre Fähigkeiten nachweisen.

Ab dem 1. August 2014 sind in Deutschland neue Regelungen zum Schutz von Heimtieren in Kraft getreten. Seit diesem Datum besteht eine Erlaubnispflicht für Hundetrainer und Hundeschulen, die von vielen Hundebesitzern und auch der Bundestierärztekammer begrüßt wird.

Der Satz „Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“, stand bereits im überarbeiten Tierschutzgesetz vom 13. Juli 2013. Den Hundetrainern wurde jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt, die seit dem 1. August abgelaufen ist und sie somit ab jetzt bindend verpflichtet seine Sachkunde vor der zuständigen Behörde nachzuweisen. Erreicht werden soll durch diese Gesetzeserweiterung, dass die Hundehalter sich darauf verlassen können, dass die Ausbilder ihrer Vierbeiner auch die notwendige Sachkunde mit sich bringen und nicht einfach bloß auf ein schnelles Geschäft aus sind. Gerade Halter, die ihren ersten Hund besitzen, sind oftmals unsicher und lassen sich schnell beeinflussen. Durch die Fülle der Angebote in der Hundeausbildung ist es in der Vergangenheit häufig schwierig gewesen, gute Betriebe zu erkennen und weiter zu empfehlen.

Der Nachweis einer entsprechenden Sachkunde sichert dem Hundebesitzer ein Mindestmaß an Qualität für die Hundeausbildung. So haben auch die guten Hundeschulen und erfahrenen Hundetrainer einen Nutzen von dieser neuen Regelung, da sie nun die Möglichkeit haben, sich von Laien und unseriösen Anbietern abzugrenzen. Selbsternannte Hundeflüsterer, Handaufleger und Tier-Therapeuten verkaufen gutgläubigen Hundehaltern teure Unterrichtseinheiten, ohne diesen wirklich zu helfen. Die Hundetrainer müssen für eine offizielle Erlaubnis ihre Sachkunde beim Veterinäramt einreichen und dieser einen schriftlichen Antrag beilegen. Die zuständige Behörde entscheidet nach Sichtung dieser Unterlagen und einem persönlichen Fachgespräch über die Erteilung einer Erlaubnis. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Gesetzgebung sich in Deutschland auf die Qualität und das Angebot in der Hundeausbildung auswirken wird, jedoch ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn eine fundierte und tiergerechte Hundeausbildung sollte auch für Laien immer gut zu erkennen sein.

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